Unsere AGBs

Car Wellness KG – Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen Stand 15.05.2012

Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen

Die Reinigung der Fahrzeuge in der KfZ-Waschanlage bzw. durch Benutzung sonstiger KfZ-
Wascheinrichtungen erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:

1. Vertragspartner des Benutzers der KfZ-Waschanlage und sonstigen KfZ-
Wascheinrichtungen ist die Car Wellness KG als Anlagenbetreiber.

2. Nutzungs-, Bedienungs- und Einfahrthinweise sind zu beachten. Anweisungen des Per-
sonals des Anlagenbetreibers ist auf dem Betriebsgelände bei der Benutzung der KfZ-
Waschanlage und den sonstigen KfZ-Wascheinrichtungen stets Folge zu leisten.

3. Etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung sind vom Be-
nutzer unverzüglich nach Verlassen der KfZ-Waschanlage oder Benutzung der sonstigen
KfZ-Wascheinrichtungen geltend zu machen.

4. Das Personal kann Fahrzeuge zurückweisen, bei welchen aufgrund besonderer, für das
Personal augenscheinlicher Umstände die Benutzung der KfZ- Waschanlage oder sonstiger
KfZ-Wascheinrichtungen zu einer Beschädigung am KfZ oder an der KfZ-Waschanlage oder
den sonstigen KfZ-Wascheinrichtungen führen kann.

5. Der Anlagenbetreiber weist darauf hin, dass für bestimmte Fahrzeugarten besondere Nut-
zungsbedingungen gelten können. Eine Möglichkeit der Kenntnisnahme für den Benutzer
besteht in derselben Art und Weise wie die Möglichkeit der Kenntnisnahme der vorliegenden
Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen.

6. Der Benutzer ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig vor der Wäsche auf alle Umstände
aufmerksam zu machen, die die Gefahr einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der KfZ-
Waschanlage bzw. der sonstigen KfZ-Wascheinrichtungen nahe legen.

7. Der Anlagenbetreiber haftet dem Benutzer auf Ersatz etwaiger Schäden, soweit diese auf
Umständen beruhen, die er durch Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte abwenden
können.

8. Bei Eintritt eines Schadens durch die Benutzung der KfZ-Waschanlage oder den sonsti-
gen KfZ-Wascheinrichtungen haftet der Betreiber nur für den unmittelbaren Schaden bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Folgeschäden haftet der Anlagenbetreiber nicht.

9. Eine Haftung für Beschädigungen der Außenkarosserie angebrachten Teile, wie z. B. Zier-
leisten, Spiegel, Scheibenwischanlagen, Antennen, Verspoilerungen, sowie für dadurch ver-
ursachte Lack- oder Schrammschäden, bleibt ausgeschlossen, es sei denn, den Anlagenbe-
treiber trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Anlagenbetreiber weist darauf hin, dass
bei Karosserieaufbauten, auch wenn diese serienmäßig angebracht sind, eine erhöhte Ge-
fahr von Beschädigungen besteht.

10. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden sind ausgeschlossen, wenn der Scha-
den dem Anlagenleiter oder dem Personal des Anlagenbetreibers nicht vor Verlassen des
Betriebsgeländes mitgeteilt worden ist.

11. Sollte eine Klausel dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Teil davon un-
wirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unbe-
rührt.

Nach oben.